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DATEV Unternehmen online

Die mit BMF-Schreiben vom 14.11.2014 neu formulierten Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) fordern von Unternehmen und ihrem Steuerberater Änderungen in ihren Arbeitsabläufen.

Die GoBD fördern und fordern die Digitalisierung.
Elektronisch eingehende Rechnungen müssen in diesem Format gespeichert und unveränderlich archiviert werden.
Eine ausschließliche Aufbewahrung in Papierform ist nicht zulässig.
Zudem müssen elektronische Belege gegen Verlust geschützt werden.

Wir arbeiten mit der Datev zusammen, die Ihnen mit der Software "DATEV Unternehmen online" dabei hilft, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Zudem bietet dieses Programm noch weitere Möglichkeiten der Arbeitserleichterungen wie z.B. das Führen von Kassenbüchern und Erledigung des Zahlungsverkehrs.

Datev